
Jette Frankfurter. Eine jüdische Rentnerin und die Debatte um ihre Haftentschädigung
Die jüdische Witwe Jette Frankfurter wurde 1940 als 65-Jährige nach Frankreich ins Konzentrationslager Gurs deportiert. Zuvor hatten sie die Nationalsozialisten bereits um ihre wirtschaftliche Existenz gebracht. Nach 1945 beantragte sie Wiedergutmachungsleistungen auch für ihre Inhaftierung. Umstritten war in ihrem Fall, ob sie auch für ihren zwangsweisen Aufenthalt in einem jüdischen Altenheim in Frankreich Entschädigung beanspruchen durfte.
Sprechende Akten ist eine Produktion des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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